ASGO-Nutzungsvision 2.0

Die Entwicklungsplanung 2021-2023 des Areals St.Gallen West – Gossau Ost (ASGO) basiert auf der Entwicklungsagenda 3.0. Sie hat zum Ziel, Rahmenbedingungen zu entwickeln, die den Lebensraum und Arbeitsort langfristig stärken und eine zukunftsorientierte Wohn- und Wirtschaftsentwicklung ermöglichen. Dafür wurde im 2021 in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Grundeigentümerschaft, Wirtschaft und Vereinswesen sowie Teilen der Bevölkerung, die Nutzungsvision 1.0  erarbeitet.

Die vorliegende ASGO Nutzungsvision 2.0 ist ein Arbeitsdokument. Sie nimmt die 110 Rückmeldungen aus der Vernehmlassungsphase der Nutzungsvision 1.0 (2. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022) auf. Die Nutzungsvision 1.0 bleibt somit im Kern bestehen, sie wird aber an gewissen Stellen präzisiert oder Textstellen bzw. Bausteine – auf Basis der Vernehmlassungsrückmeldungen – begründet geändert. In Form von roten Kommentaren und Kennzeichnungen im Text wird ersichtlich, wie und wo Rückmeldungen eingegangen sind und welche Stellen geändert wurden. Somit ist die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der eingegangenen Rückmeldungen über den gesamten Prozess gewährleistet.

In einem nächsten Schritt prüfen die Arbeitsteams der verschiedenen Massnahmenbündel die möglichen Auswirkungen der Nutzungsvision und spielen die Erkenntnisse wieder zurück ins Massnahmenbündel «M1 Standortförderung». Ziel ist es, im Jahr 2023 eine konsolidierte dritte Version der Nutzungsvision auszuarbeiten, die konkrete Massnahmen für das ASGO Gebiet enthält und übergeordnet der Entwicklung des Areals dienen wird.

Bei Fragen zur Nutzungsvision können Sie uns gerne jederzeit über nutzungsvision@asgo.ch kontaktieren.

Was bedeuten die Versionen 1.0, 2.0 und 3.0 der Nutzungsvision?

Nutzungsvision 1.0

Die ASGO Nutzungsvision 1.0 wurde im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der ASGO Projektleitung des M1 sowie insgesamt 62 Akteur/innen in drei partizipativen Zukunftswerkstätten erarbeitet. Die Nutzungsvision 1.0 thematisiert und beschreibt ein erstes Mal wie das ASGO-Gebiet in den Jahren 2030, 2040 und 2050 aussehen könnte. Wer sich wie im Perimeter bewegt und wo welche Schwerpunktnutzungen sind. Die Nutzungsvision 1.0 übernimmt somit eine übergeordnete und richtungsweisende Funktion. Sie wurde am 2. Dezember 2021 an der ASGO Plenumsveranstaltung vorgestellt.

Nutzungsvision 2.0

Die vorliegende ASGO Nutzungsvision 2.0 ist ein Arbeitsdokument. Sie nimmt Rückmeldungen aus der Vernehmlassungsphase der Nutzungsvision 1.0 (2. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022) auf. Die Nutzungsvision 1.0 bleibt somit im Kern bestehen, sie wird aber an gewissen Stellen präzisiert oder Textstellen bzw. Bausteine – auf Basis der Vernehmlassungsrückmeldungen – begründet geändert. In Form von roten Kommentaren und Kennzeichnungen im Text wird ersichtlich, wie und wo Rückmeldungen eingegangen sind und welche Stellen geändert wurden. Somit ist die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der eingegangenen Rückmeldungen über den gesamten Prozess gewährleistet.

Nutzungsvision 3.0

Die ASGO Nutzungsvision 3.0 ist – zum jetzigen Wissensstand (30. April 2022) – voraussichtlich die finale Version der ASGO Nutzungsvision. Darin geben die einzelnen Massnahmenbündel (M1 -M9) Auskunft darüber, wie sie mit welchen strategischen und offenen Fragen umgehen. Zudem werden Aussagen zur Umsetzung der einzelnen Inhalte, Nutzungen und Themenfelder gemacht und Bezüge zu räumlichen Schwerpunktgebieten (u.a. zum ASGO Siedlungsleitbild) hergestellt. Was genau die Nutzungsvision 3.0 im Detail leisten muss, wird im Laufe des Jahres 2022 geklärt.